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Mittwoch, 28. August 2002


...URLAUB...


...liebe leute! ich verabschiede mich für die nächsten zwei wochen! bin auf urlaub - hoch lebe griechenland! ich wüsnche euch allen eine super zeit! werde dann berichten! lg, matthias


 

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...parken mit folgen!


Parksheriffs sind nicht immer gnadenlos

Wiens Parksheriffs und die hinter ihnen werkenden Strafbeamten gelten als gnadenlos. Aber: Sie zeigen durchaus im Interesse der Stadt Härte. Denn ohne ein gewisses Maß an Härte wären die vielen Parkometerzonen sicher nicht durchsetzbar.

Dass aber auch diese Behörde Herz hat, zeigt der Fall eines deutschen Parksünders. Er bot der Strafbehörde eine Übersiedlung in den Kerker an und – kam mit einer Abmahnung davon.

Axel M., ein deutscher Klimatechniker, kam mit dem Wiener Parkometergesetz in Konflikt, als er im Jänner beim Aufbau eines Messestandes in Wien Kleinmaterial nachkaufen musste.

M. parkte seinen Wagen in der Kurzparkzone Dresdner Straße bei einem Baumarkt. Vorschriftsgemäß füllte er einen Parkschein aus, kaufte ein, warf den Parkschein weg und brauste zurück Richtung Messegelände.

Nach ein paar Metern Fahrt schoss es ihm durchs Hirn: „Ich hab’ drei Schrauben vergessen.“ Also zurück zum Baumarkt. Dort angelangt, war er nochmals vergesslich und vergaß auf das neuerliche Ausfüllen eines Parkscheins.

Die Strafe erreichte ihn Wochen später am deutschen Wohnsitz in Form einer Wiener Strafverfügung über 35 € oder 12 Stunden Freiheitsstrafe.

Axel M. legte keine Berufung ein. Er schrieb einen höflichen Brief an die Wiener Strafreferentin, in dem er nochmals den Sachverhalt erklärte und dann einen ungewöhnlichen Vorschlag unterbreitete: Er wolle, statt zu zahlen, die angebotene Ersatz-Freiheitsstrafe verbüßen.

Herrn M.s Brieftext: „Zwischen Weihnachten und Neujahr 2002 bin ich in Tirol auf Urlaub, und da würden mir 12 Stunden beschaulicher Ruhe in einer österreichischen Gefängniszelle sicher gut tun. Meine Frau wüsste, dass ich sicher aufbewahrt bin und keine Dummheiten mache. Sie erachtet das durchaus als familienfreundliche Lösung.“

Die für M. verblüffende Antwort der Parkraumüberwachungsbehörde lautete, er müsse weder zahlen noch in den Kerker. Man begnüge sich in diesem Fall mit einer Abmahnung.

auszug aus dem kurier online vom 28.08.02 lg matthias


 

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last updated: 21.02.20, 10:03
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